EEG-Novelle 2021 - für Betreiber von Kleinanlagen besser als erwartet
Am 17. Dezember 2020 wurde im Bundestag die EEG-Novelle 2021 verabschiedet. Sie sieht einige Erleichterungen und Verbesserungen gegenüber dem in 2020 lebhaft diskutierten Gesetzentwurf vor, der bei vielen Unterstützern der Energiewende auf harsche Kritik gestoßen war.
- Smartmeter mit Internetanbindung, die 100 - 200 € pro Jahr kosten, sind nur für Anlagen ab 7 Kilowatt Peakleistung verpflichtend. Für kleinere Anlagen sind weiterhin einfache Zähler ohne Internetanbindung ausreichend, die ca. 20 € pro Jahr kosten. Im Entwurf war ursprünglich vorgesehen, dass selbst kleinste Anlagen mit den teuren Smartmetern ausgestattet werden müssen.
- Anlagen bis zu 30 kWp sind von der EEG-Umlage auf Eigenstrom befreit. Bisher waren nur Anlagen bis 10 kWp von dieser Umlage befreit, was dazu führte, dass oft auf Hausdächern nur kleine PV-Anlagen installiert wurden und ein beträchtlicher Teil der geeigneten Dachfläche ungenutzt blieb.
- Erleichterte Anmeldung von Anlagen bis 10,8 kWp beim örtlichen Netzbetreiber: wer nicht innerhalb eines Monats nach Beantragung der Inbetriebnahme Antwort vom Netzbetreiber erhält, kann seine Anlage selbst in Betrieb nehmen.
- Verbesserungen beim Mieterstrom: der Mieterstromzuschuss wiegt die Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstrom nur teilweise auf.
Auch wenn die EEG-Novelle 2021 für Kleinanlagenbetreiber einige Verbesserungen bringt, wird kritisiert, dass sie keinen Ausbauplan für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik enthält. Weitere Informationen, z.B. die Vergütung für PV-Anlagen auf Gebäuden bei Inbetriebnahme in 2021, finden sich in der Zeitschrift Energiedepesche 01/2021, nebst Verweis auf die Originalquellen bdev.de/eeg2021protokoll (PDF) und dbtg.tv/fvid/7490682.