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BürgerEnergie NEWS - GV 2025, Satzungsänderung, INVEST-Zuschussprogramm

BürgerEnergie NEWS - GV 2025, Satzungsänderung, INVEST-Zuschussprogramm

‍BE Harz Mitgliederinfo

November 2025

‍19.11.2025

 

Liebe Interessenten und Mitglieder der Bürgerenergie Harz eG,

guten Tag Besucher ,

 

 

wir möchten euch einen Überblick geben, was sich bisher in diesem Jahr in der BürgerEnergie Harz getan hat.

 

 

Aktueller Stand zum 1.11.2025: die BE Harz hat 577 Mitglieder

 

 

Unsere Anlagen haben seit Inbetriebnahme 22 GWh Solarstrom erzeugt und ca. 9.500 t CO2 eingespart. Das ist unser gemeinsamer Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz in unserer Region!

 

2025 war für die BE Harz ein Jahr der Konsolidierung: für den Solarpark Dörnten Ost war im Frühjahr noch ein Betrag zu leisten. Ideen für neue Projekte gibt es natürlich. Allerdings werfen rechtliche Änderungen und Unsicherheiten neue Fragen nach der Wirtschaftlichkeit von Projekten auf. Sie bewegen auch manchen Solarteur zur Zurückhaltung. Jedenfalls war es in den vergangenen Monaten schwierig, Angebote zu erhalten.

 

 

Wir haben die Zeit genutzt und uns in mehreren Workshops Gedanken über weitere Finanzierungswege für neue Projekte, unsere interne und externe Kommunikation und über zukünftig lohnende Geschäftsfelder zu machen. Ziel war es, eine Strategie und Pläne zu entwickeln. Auch an vielen Veranstaltungen haben wir uns beteiligt, um weiter für die BE Harz und die regionale Energiewende zu werben.

 

Ein neues Logo wurde entwickelt, das uns besser von Mitbewerbern abhebt, und eine neu gestaltete BE Harz-Broschüre (PDF).


‍Weitere Ergebnisse unserer Aktivitäten: 

 

  • digitaler Beitritt: seit Anfang des Jahres ist es nach einer Änderung des Genossenschaftsrechts möglich, einer Genossenschaft digital beizutreten. Die BE Harz nutzt dafür eine Lösung der Bürgerwerke, durch die auch einige neue Mitglieder aus anderen Regionen zu uns gefunden haben.
  • die Aktualisierung des BE Harz-Businessplans
  • ein Antrag auf Förderfähigkeitsbescheinigung nach dem INVEST-Zuschussprogramm für Wagniskapital des BAFA
  • Erweiterung der Arbeitsgruppe Projektentwicklung, neue AG Strategie und AG Finanzierung
  • Einrichtung einer Signalgruppe für einmalige Arbeitseinsätze und Unterstützung bei Veranstaltungen (Registrierung auf der Homepage oben rechts). 

Wer von euch in der Nähe wohnt, sich fit genug fühlt und bereit ist, uns ab und zu für ein paar Stunden zu unterstützen, kann sich registrieren und wird per Messenger informiert, wenn Aufgaben anstehen. Dies kann ggf. abhängig vom Wetter auch kurzfristig erfolgen. 

 

Wenn’s zeitlich passt, kann das Mitmachen per Signal unkompliziert bestätigt werden. Im Solarpark Dörnten stehen z.B. einige Aufgaben an. Wir erhoffen uns eine Entlastung der aktiven Mitglieder in Vorstand und den Arbeitsgruppen. Bitte registriert euch!

Themen des Newsletters

  1. Unsere Anlagen in Betrieb
  2. Neue Projektvorschläge und Mitgliederdarlehen
  3. INVEST-Zuschussprogramm des BAFA
  4. Generalversammlung 2025
  5. Satzungsänderung
  6. Neues innerhalb der BE Harz
  7. Fotokalender Solarpark Dörnten 2026
  8. Veranstaltungen 2025
  9. Aktion #ZusammenBesser fördert Ehrenamt und Energiewende
  10. Aus unserem Umfeld
  11. Gesetze, Neuregelungen der Netzgebühren und Petitionen
  12. Politik und COP30
  13. Schlusswort

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

‍1. Unsere Anlagen in Betrieb

 

Heimatmuseum Langelsheim, Feuerwache Othfresen und Busdepot Goslar: vom Solarteur wurde für die Anlagen aus 2019 eine Reinigung der Module nach 6 Jahren empfohlen und von einer Fachfirma durchgeführt.

 

 

H+ Hotel Goslar (seit 1.1.2025 Plaza Inn Hotel Goslar): die Dachanlage läuft seit der Inbetriebnahme mit hohem Eigenverbrauch unter Dach. Vor Kurzem wurden Infotafeln zur PV-Anlage vor dem Haupteingang des Hotels platziert. Die Goslarsche Zeitung berichtete.

 

 

Solarpark Dörnten Ost: Die Freiflächenanlage in Dörnten hat bisher bereits 20 GWh Solarstrom erzeugt und ca 9000 t CO2 eingespart. Zum tagesgenauen Energiemonitor.

 

  • Abschaltungen: An Wochenenden im Sommer wird die Anlage oft in den Mittagsstunden bis zu 6 Stunden lang abgeregelt, wenn landesweit mehr erneuerbarer Strom erzeugt wird als im Netz benötigt. Durch die EEG-Vergütung, 5,8 Cent pro kWh, hält sich unser Verlust in Grenzen. Schade trotzdem, dass so viel Energie nicht genutzt werden kann. 
  • Großbatteriespeicher: Die Idee, in Dörnten einen Co-Location-Großbatteriespeicher zu errichten bzw. unseren Netzanschluss zur Mitnutzung zu verpachten, wird weiterverfolgt. Der erste Schritt liegt in einer Anfrage beim Netzbetreiber, ob eine solche Anlage genehmigt werden kann.

  • Schallschutz: Einige Wechselrichter entlang der Bahnlinie verursachen bei bestimmten Wetterlagen Geräuschprobleme in Liegenschaften auf der anderen Seite der Bahn. Durch schalldämmende Maßnahmen wurde zunächst an einem Wechselrichter versucht, Abhilfe zu schaffen. Die Maßnahmen waren erfolgreich. Weitere 9 Wechselrichter sind entsprechend zu dämmen. Für die Arbeiten wäre die einmalige Unterstützung durch Mitglieder erwünscht. Es ist kein besonderes handwerkliches Geschick erforderlich. Das Dämmmaterial muss wie beim bereits gedämmten Wechselrichter mit einem Messer zugeschnitten und mit Kabelbindern befestigt werden.

     

    Bitte meldet euch über die neue Signal-Gruppe für einmalige Arbeitseinsätze an. Oben rechts auf der Startseite unserer Website findet ihr einen QR-Code für die Registrierung. Ihr werdet informiert, sobald ein Termin für den Arbeitseinsatz steht.

  • Strauchhecken: Der Zustand der im letzten Herbst gepflanzten Sträucher entlang des Zauns bereitet nach dem trockenen Frühjahr und der anhaltenden Hitzewelle im Juni Sorge. Einige der Jungpflanzen haben diese Phase wahrscheinlich nicht überstanden. Nach den regenreichen kühleren Wochen im Juli und August zeigen manche trocken wirkenden Zweige wieder frisches Grün. Momentan ist der Zustand der Jungsträucher schlecht zu beurteilen, da hohes Gras und trockene Hochstauden sie verdecken. Im Frühjahr sollen sie freigeschnitten werden. Sträucher, die nicht austreiben, werden voraussichtlich im nächsten Herbst ersetzt werden müssen. 

  • Beweidung: Seit Anfang Juli, nach der ersten Blüte, erledigen die Schafe wieder ihre Arbeit als Rasenmäher zwischen den Modulen und auf den freien Flächen. Brennesseln und Disteln gehören allerdings nicht auf ihren Speisezettel. Gerne halten sich die Schafe im Schatten unter den Modulen auf und sind oft kaum zu sehen. Wer sie zu Gesicht bekommen möchte, hat die besten Chancen in den frühen Abendstunden am mittleren Eingang. In der Nähe stehen Tränken und die Schafe warten dort auf frisches Wasser. 

  • Feuerwehrstellfläche: Die FFW Dörnten hat darum gebeten, eine befestigte Fläche in der Nähe des Löschtanks herzurichten, auf der Feuerwehrautos auch bei durchweichtem Boden sicher abgestellt werden können. Es ist geplant, die Fläche in Eigenleistung mit dem vorhandenen Steinmaterial zu befestigen. Der Arbeitseinsatz wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden und auf der Website und über die Signalgruppe angekündigt werden. Der Vorstand bittet um aktive Unterstützung rüstiger Mitglieder.

  • Pflanzen und Tiere: Im Mai und Juni war die Freifläche von bunten Blüten übersät: Mohn, Margerite, Kornblume, Hornklee, Rotklee und verschiedene Gräser. Im Juli und August dominierten Schafgarbe und Wilde Möhre. Käfer, Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlinge finden genügend Nahrung. Beutegreifende Vögel sitzen gerne auf der Oberkante der Module oder auf den Zäunen und verschaffen sich einen Überblick.

  • Bericht im Harzer Panorama:

    Das Harzer Panorama hat bereits einige Fotos aus dem Solarpark Dörnten Ost von unserem Mitglied Beate Renner veröffentlicht. Hier geht’s zum Bericht. 

 

Schwalbenschwänze im Solarpark Dörnten Ost
Schwalbenschwänze im Solarpark
Wildbiene im Solarpark Dörnten Ost
Wildbiene auf Distel

‍2. Neue Projektvorschläge und Mitgliederdarlehen

Bei der Planung einer PV-Anlage auf mehreren Dächern der Goslarschen Höfe sind noch einige Fragen offen.

 

Beteiligungen: Die BE Harz hat Anfragen zu Beteiligungen an einer Freiflächenanlage und an einer Windkraftanlage erhalten. Konkrete Zahlen zu diesen Projekten liegen jedoch noch nicht vor. Für Beteiligungen ist nach dem Genossenschaftsgesetz ein Rahmen gesteckt, der beachtet werden muss.

 

Großbatteriespeicher: Für den Solarpark Dörnten Ost wurde ein Antrag auf Genehmigung eines Co-Location-Großbatteriespeichers beim Netzbetreiber gestellt. Sollte dieser bewilligt werden, muss eine Entscheidung getroffen werden, ob die BE Harz und die Ilmtal eG einen Batteriespeicher in Eigenregie errichten und betreiben oder ob sie den Netzanschluss zur Mitnutzung verpachten. Risiken und Chancen sind zu prüfen und abzuwägen. Wird der Speicher selbst errichtet, ist mit einer Investition in Höhe mehrerer Millionen zu rechnen.

 

AG Südharz: Die AG Südharz ist dabei, mehrere Projekte zu entwickeln. Dies wird voraussichtlich noch einige Zeit benötigen.

 

Mieterstrom-/GGV-Projekte: Auch Projekte mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV) sind im Gespräch, ggf. mit Speicher und Lademöglichkeit für Elektroautos.

 

Für alle Projekte ist nach detaillierter Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung die Frage der Finanzierung offen. Sollte der BE Harz die Förderfähigkeit nach dem INVEST-Zuschussprogramm bescheinigt werden, rechnen wir aufgrund der Förderung mit investierenden Neumitgliedern. Projekte, an denen wir nur in geringem Maße beteiligt sind, kommen für eine solche Förderung nicht infrage.

 

Das INVEST-Förderprogramm (s.u.), für das wir die Anerkennung als förderwürdiges Unternehmen beantragt haben, steht nur investierenden Neumitgliedern offen.  

 

Nachrangdarlehen für Mitglieder: Zur Finanzierung zukünftiger Projekte möchten wir unseren Bestandsmitgliedern festverzinste Nachrangdarlehen neben ihren Anteilen anbieten. Die Modalitäten und die Ausgestaltung der Darlehen sind zurzeit noch in der Diskussion. Ein konkretes Angebot für ein Nachrangdarlehen kann erst bekanntgemacht werden, sobald die Planung eines Projekts abgeschlossen ist.

 

‍3. INVEST-Zuschussprogramm für Wagniskapital des BAFA

Das INVEST-Programm bringt Start-ups und privat Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert seit 2013 mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen (sogenannte Business Angels) in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen. Seit Frühjahr 2024 zählen auch Genossenschaften zum Kreis der potenziell förderwürdigen Unternehmen. Die BE Harz hat im Dezember 2024 die Förderfähigkeitsbescheinigung beantragt.

 

Nach dem Programm gefördert werden können neue investierende Mitglieder der Genossenschaft. Um den Anforderungen von INVEST zu genügen, war eine Änderung der BE Harz-Satzung notwendig zur Einführung der Kategorie investierender Mitglieder.

 

Bei einem positiven Förderfähigkeitsbescheid für die BE Harz nach INVEST können neue investierende Mitglieder eine Förderung in Höhe von 15% der gezeichneten Anteile (mind. 10.000 € / 20 Anteile) beim BAFA online beantragen. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch möglich. Antragsunterlagen können auf dem Postweg oder elektronisch ans BAFA gesandt werden.

 

Bedingungen

 

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

 

  • der/die Investierende ist noch kein Mitglied der BE Harz und gehört nicht zum ausgeschlossenen Personenkreis (s. Merkblatt für Investierende)
  • er/sie ist volljährig und erwirbt Anteile als investierendes Mitglied in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld
  • investierter Betrag: mindestens 10.000 € (20 Anteile); der max. förderfähige Betrag ist 333.333,33 € (max. Zuschuss 50.000 €)
  • die zu erwerbenden Anteile müssen neu ausgegebene Anteile der Genossenschaft sein zur Finanzierung neuer Projekte
  • die geförderten Investitionen müssen innerhalb von 24 Monaten von der Genossenschaft für neue Projekte eingesetzt werden
  • die Anteile müssen mindestens 3 Jahre gehalten werden; d.h. eine Kündigung ist frühestens nach 3 Jahren möglich; mit der Kündigung beginnt die Kündigungsfrist, die laut BE Harz-Satzung ebenfalls 3 Jahre zum Ende eines Geschäftsjahrs beträgt. Eine Rückzahlung des investierten Betrags bei Kündigung nach 3 Jahren ist somit frühestens nach 6 Jahren möglich. 

 

 

Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, können Zuwendungen vom BAFA zurückgefordert werden.

 

WICHTIG: der Antrag der oder des Investierenden beim BAFA muss vor der Beitrittserklärung zur BE Harz als investierendes Mitglied erfolgen. (Der digitale Beitritt als investierendes Mitglied ist aus technischen Gründen nicht nutzbar.)

 

Interessierte an einer investierenden Mitgliedschaft und der INVEST-Förderung müssen vorab den Vorstand kontaktieren.

 

Dort erhalten sie weitere Informationen zum INVEST-Programm, zur Genossenschaft, zu Satzung, Businessplan, neuen Anteilen und Beitrittsformular.  Auch die WKU-Nummer der BürgerEnergie Harz eG wird mitgeteilt. Diese Nummer muss beim Online-Antrag auf Investitionszuschuss beim BAFA vom Interessenten angegeben werden.

 

Weitere Informationen auf unserer Website.

 

Umfangreiche Informationen zu INVEST und Antworten auf Fragen gibt’s beim BAFA:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Invest/invest_node.html

 

Die Förderrichtlinie als Rechtsgrundlage im Original (PDF):

 

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/invest_richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Antrag für Investierende:

https://fms.bafa.de/BafaFrame/v2/wki2

 

Detaillierte Informationen für Investierende finden sich im Merkblatt für Investierende, z.B. berechtigte und ausgeschlossene Personengruppen, Voraussetzungen des Investierenden und des Anteilserwerbs, Sonderform Wandeldarlehen, Höhe der Zuwendung/Umfang der Förderung, Antragsverfahren zur Bewilligung des Erwerbszuschusses, Antrag auf Auszahlung des Erwerbszuschusses / Nachweis der eingegangenen Beteiligung und sonstige Bestimmungen.

Merkblatt für Investierende:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/invest_merkblatt_fuer_investoren.pdf

 

4. Generalversammlung 2025

Auf der Generalversammlung am 3.6.2025 wurde ein Businessplan mit Vorschlägen für die kommenden Jahre vorgestellt.

 

Er sieht vor, in jedem Jahr ein bis zwei ‚kleinere‘ PV-Dachanlagen (bis ca. 100 kWp) mit hohem Eigenverbrauch unter Dach zu bauen und bis 2030 ein bis zwei Großprojekte zu realisieren. Dies könnte z.B. eine weitere Freiflächenanlage, ein Großbatteriespeicher oder eine Beteiligung an einer Windkraftanlage sein. Ebenfalls kommen größere Mieterstromprojekte infrage und auch Projekte zur kommunalen Strom- oder Wärmeversorgung sind nicht ausgeschlossen.

 

Nach Genehmigung des Protokolls der GV 2024 und den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats zu Tätigkeiten in 2024 und Ausblick auf 2025 wurde der Jahresabschluss 2024 vorgelegt und festgestellt. 

 

Zur Verwendung des Jahresüberschusses 2024 lag neben dem Vorschlag des Vorstands ein Mitgliedsantrag vor.

 

1. Vorschlag des Vorstands: eine Ausschüttung von 2% (10 €) pro Anteil an alle berechtigten Mitglieder (bis einschließlich Mitgliedsnummer 283).

2. Mitgliedsantrag: die Gewinnausschüttung möge zur Liquiditätserhöhung in 2025 verwendet werden.

 

Dem zweiten Antrag wurde von den 80 anwesenden Mitgliedern mehrheitlich zugestimmt.

 

Abstimmung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.

 

Den vorgeschlagenen Satzungsänderungen zur Einführung der Kategorie investierender Mitglieder (ohne Stimmrecht) und der Textform statt Schriftform für Beitritt, Kündigung und Einberufung von AR-Sitzungen wurde jeweils mit der notwendigen Mehrheit zugestimmt.

 

Die Beschränkungen für Kredite nach § 49 GenG und hinsichtlich der Höchstgrenzen für Projektanzahlungen wurden beibehalten.

 

Das neue Logo der BEH wurde vorgestellt und ein neu gestalteter BEH-Flyer.

 

Es wurde ein Organigramm der BEH mit neuen Arbeitsgruppen und die Aufgabenverteilung innerhalb der BEH präsentiert. Anschließend wurde um aktive Mitarbeit und Verstärkung von Aufsichtsrat und Vorstand gebeten und Termine von Veranstaltungen bekanntgegeben, an denen sich die BE Harz in den nächsten Monaten beteiligen wird. 



‍5. Satzungsänderung

 

Eine Satzungsänderung wurde auf der Generalversammlung 2025 am 3.6.2025 beschlossen.

 

1.      Änderungen in §3, §11, §22, §26, §51

 

Einführung der Kategorie ‚investierende Mitglieder‘:

 

  • Mitgliedschaft dient wirtschaftlichen Interessen
  • kein Anspruch auf Förderleistungen der Genossenschaft
  • kein Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Teilnahme an Gewinnausschüttungen laut Satzung
  • Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung im Rahmen der Satzung

 

Alle bisherigen Mitglieder werden mit Inkrafttreten der Satzungsänderung zu ordentlichen Mitgliedern:

 

  • Anspruch auf Förderleistungen der Genossenschaft
  • eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Anteile
  • Teilnahme an Gewinnausschüttungen
  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Genossenschaft

 

2.      Änderungen in §3, §5, §6, §25, §51

 

Einführung der Textform statt Schriftform:

 

 

Gilt für:

 

  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Einberufung von Aufsichtsratssitzungen

 

Die Satzungsänderung ist seit 10.09.2025 durch Eintrag ins Genossenschaftsregister rechtskräftig.

 

 

Die aktuelle Satzung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

  

‍6. Neues in der BE Harz

Der Aufruf auf der Generalversammlung zur Mitarbeit und die Bemühungen des Aufsichtsrats hatten Erfolg: wir haben neue Aktive für die Arbeitsgruppen gewinnen können und einen Interessenten für die Vorstandsarbeit.

 

Von Januar bis in den Herbst hinein fanden vier Workshops statt:

 

  • Finanzierung: besonders Nachrangdarlehen von Mitgliedern wurden betrachtet. Sie werden von vielen Energiegenossenschaften als zusätzlicher Baustein zur Projektfinanzierung eingesetzt, neben Eigenkapital (Anteile) und Bankkrediten. Mitgliederdarlehen können unterschiedlich gestaltet sein. Streng reguliert und projektbezogen nach §21b GenG oder weiter gefasst und unabhängig von einem konkreten Projekt. Voraussetzungen sind eine verlässliche Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung der Projekte.
    Die Arbeitsgruppe Finanzierung soll den Vorstand in Finanzfragen unterstützen. Sie kann z.B. Fördermöglichkeiten für Projekte recherchieren und prüfen, offene Fragen zu Finanzierungsmethoden klären, Musterverträge vergleichen, Finanzierungsvorschläge für geplante Projekte vorbereiten, Konditionen vergleichen und Nachrangdarlehen verwalten. Wir würden uns über weitere Unterstützung von Mitgliedern in dieser Arbeitsgruppe freuen, die Interesse an dem Thema mitbringen.
  • StrategieWie können wir weiter an der Energiewende in Bürgerhand arbeiten? Welche Projekte können wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen wirtschaftlich umsetzen? Wo liegen unsere Stärken und wo unsere Schwächen? In welchem Bereich sehen wir große Risiken? Bei welcher Art Projekte sehen wir die größten Chancen und welche Ressourcen brauchen wir zur Umsetzung? Wo wollen wir in 5 Jahren stehen? 
    Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Workshop Strategie Anfang des Jahres. Erste Ergebnisse flossen in den Businessplan ein. Inhaltliche Fortsetzung bot der Workshop ‚Lohnende Geschäftsfelder‘ im Herbst. Nicht auf alle Fragen wurden bereits Antworten gefunden und offene Aufgaben warten auf weitere Diskussion und Bearbeitung. Die Arbeitsgruppe Strategie soll auf der Basis von Businessplan und Ergebnissen der Workshops diese Themen im Blick behalten und den Vorstand bei Planung und Entscheidungen unterstützen. Erster Treff online war am 13.11.2025.
  • interne Kommunikation: nicht nur Kommunikation, sondern interne Struktur und Aufgabenverteilung wurden betrachtet. Sind alle wichtigen Aufgabenbereiche abgedeckt? Die Überlastung des Vorstands wurde festgestellt. 

    Ergebnisse:
    - die Reaktivierung und Erweiterung der Arbeitsgruppe Projekte
    - Bedarf für eine Arbeitsgruppe Strategie und eine Arbeitsgruppe Finanzen; 
    - Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitsgruppen wurden eine Schulung zur Nutzung der Cloud, Änderungen der E-Mail-Kommunikation und ein Beirat bei Vorstandssitzungen gewünscht.
  • lohnende Geschäftsfelder: die Geschäftsfelder Co-Location-Batteriespeicher, Beteiligung an einer Windkraftanlage, weitere PV-Freiflächenanlage und PV-Aufdachanlagen mit hohem Eigenverbrauch unter Dach (Gewerbedach oder Mieterstrommodell) und Stromvertrieb wurden betrachtet. Die Marktattraktivität, Ressourcenbedarf, Risiken und Chancen wurden abgeschätzt. Eine Priorisierung, Festlegung der Ziele und Vergabe von Aufgaben stehen noch aus.

 

Treffen der Arbeitsgruppen

 

Die Arbeitsgruppen der BE Harz kommen meist zu Videokonferenzen (jitsi oder zoom) zusammen.

 

Im Sommer wurde die Arbeitsgruppe Projektentwicklung, kurz AG Projekte, reaktiviert in neuer Besetzung. Die Gruppe hat sich bisher einmal in Präsenz und mehrmals online getroffen.

 

Das erste Treffen der AG Strategie fand am 13.11.2025 statt. 

 

Die Arbeitsgruppe Finanzierung wird sich in Kürze zum ersten Mal treffen. Ein Termin steht noch nicht fest.

 

Regelmäßige Treffen:

 

  • 1. Di im Monat, 19 Uhr: AG Öff + Vorstand
  • 2. Mi im Monat, 16:30 Uhr, in Präsenz im EST/Goslar: Vorstandstreffen
  • 2. Do im Monat, 19 Uhr: AG Strategie
  • 3. Mi im Monat, 19 Uhr: AG Öff
  • Letzter Do im Monat, 19 Uhr: AG Projekte
  • Die AG Südharz trifft sich einmal monatlich an wechselnden Wochentagen in Bad Sachsa in Präsenz. Nächstes Treffen am 3.12.2025.

 

 

Signal-Gruppen innerhalb der BEH

 

  • für alle Aktiven, inkl. Vorstand und Aufsichtsrat; Admin Kai Weigel
  • für die Aktiven der AG Projekte; Admin Jürgen Sellschopp
  • für alle Mitglieder und Interessenten, die bei einzelnen Arbeitseinsätzen oder bei Veranstaltungen unterstützen möchten; Admin Dirk Lübker; Beitritt über QR-Code oben rechts auf der Startseite der Website

 

Publikation

 

 

Ein Bericht über die BürgerEnergie Harz wurde im September in einer Publikation der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. (Göttingen) veröffentlicht.

 

Der Titel des Sammelbands ist 'Mit Energie gestalten! Perspektiven zur Energiewende als Chance für ländliche Räume'. Das Projekt wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.

 

Die Publikation (PDF) kann kostenfrei hier heruntergeladen werden:

https://www.asg-goe.de/pdf/ASG-Schriftenreihe-150-Mit-Energie-gestalten-Perspektiven-zur-Energiewende.pdf 

Mit Energie gestalten! Perspektiven zur Energiewende als Chance für ländliche Räume

 

‍7. Fotokalender Solarpark Dörnten 2026

Unser Mitglied Beate Renner ist leidenschaftliche Naturfotografin und begeistert vom Solarpark Dörnten-Ost. Sie hat ihn mehrmals im Abstand von einigen Wochen besucht und faszinierende Fotos von verschiedensten Insekten gemacht für einen Fotokalender 2026.

 

 

Er wird im Format (32,4 x 24 cm) gedruckt, damit er günstig als Großbrief (Porto 1,80 €) versandt werden kann. Hintergrundfarbe der Kalenderblätter ist Weiß. Hier Deckblatt und eine Übersicht der Kalenderblätter. Kosten: 7,50 € (ggf. plus Porto).

Kalender 2026 - Bürgersolarpark Dörnte-Ost: eine Insektenoase
Kalenderblätter

Exemplare vorbestellen könnt ihr per Mail an beate.renner@buergerenergie-harz.de.

 

Sobald der Kalender gedruckt ist, erhaltet ihr weitere Informationen auf der Startseite unserer Website.

 

‍8. Veranstaltungen 2025

Rückblick

 

15.01.2025, Bad Sachsa: Infoabend 'Heizung optimieren und Heizkosten senken'

Infoabend Heizungsoptimierung am 15.01.2025 in Bad Sachsa

07.05.2025, Goslar: Netzwerktreffen der Bürgerenergiegenossenschaften Südniedersachsens

 

16.05.2025, Goslar: Tag der Sonne

Tag der Sonne am 16.05.2025, Goslar

25.05.2025, Hahnenklee: Naturschutztag

Naturschutztag in Hahnenklee am 25.05.2025

07.06.2025, Braunlage: Erster Harzer Nachhaltigkeitsmarkt

Erster Harzer Nachhaltigkeitsmarkt in Braunlage am 7.6.2025

14.06.2025, Wolfenbüttel: Wolfenbütteler Umweltmarkt (WUM) 2025

 

 

21.07.2025, Bad Sachsa: Ferienpassaktion

Fahrraderlebnistag im autofreien Innerstetal, Lautenthal, 31.08.2025

07.09.2025, Eilum: Hoffest auf dem Lindenhof, zusammen mit der Elm-Asse-Windstrom (EAW)

 

 

Hoffest auf dem Lindenhof, Eilum, 7.9.2025

14.09.2025, Bad Harzburg: 34. Ökomarkt der Stadt Bad Harzburg

34. Ökomarkt, Bad Harzburg

16.09.2025, Herzberg am Harz: Klima-Werkstatt

 

Klima-Werkstatt in Herzberg

27.09.2025, Goslar: Zukunftsfest

01.11.2025, Hahnenklee: Wattwanderung für PV-Interessierte

Kommende Veranstaltungen

 

26.11.2025, Braunlage, Rathaus – Großer Sitzungssaal, 18 Uhr: 

Vortrag ‚Heizkosten drastisch senken – einfach und ohne Investition

27.11.2025, Lehre, Sportheim des VFL Lehre oder online, 18 Uhr

Infoveranstaltung Energy Sharing

 

 

Infoveranstaltung Energy Sharing am 27.11.2025 in Lehre

‍9. Aktion #ZusammenBesser fördert Ehrenamt und Energiewende

Mit ihrer Aktion #ZusammenBesser wollen die Bürgerwerke das Ehrenamt fördern und die Energiewende in Bürgerhand voranbringen. Denn ohne ehrenamtliches Engagement wären auch die Bürgerwerke nicht gegründet worden.

 

 

Vereine erhalten einen Aktionscode, wenn sie sich im Aktionsverteiler registrieren. Für jeden Stromwechsel zu den Bürgerwerken im Aktionszeitraum erhält der Verein 50 € in die Vereinskasse. Und auch die wechselnde Person, die den Aktionscode des Vereins angibt, erhält 50 € als Dankeschön. 

Altion #ZusammenBesser der Bürgerwerke

Mitmachen ist für Vereine kostenlos und die Bürgerwerke stellen Info- und Werbematerial zur Verfügung. Der Verein kann selbst entscheiden, wie Mitglieder und Unterstützer:innen auf die Aktion aufmerksam gemacht werden. 

 

Du engagierst dich in einem Verein und willst bei der Aktion mitmachen?

Trag dich hier in den Aktionsverteiler der Bürgerwerke ein. Du erhältst dann alle Infos und Unterlagen, um mit deinem Verein die Teilnahme an der Aktion zu besprechen. 

 

Dein Verein ist bereits angemeldet und hat dir einen Aktionscode gegeben?

Berechne hier deinen Tarif und wechsle in wenigen Minuten zu 100 % Ökostrom mit direkter Energiewende-Wirkung von den Bürgerwerken.

 

Mit jedem Wechsel werden Vereinsarbeit und die Energiewende in Bürgerhand unterstützt. Denn wer sich für die Bürgerwerke als Energieversorger entscheidet, bekommt 100 % Ökostrom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und fördert außerdem mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Bürger-Energiegenossenschaften – auch in der eigenen Nachbarschaft. Diese Genossenschaften bauen mit dem Geld weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen und beteiligen immer mehr Menschen an der Energiewende in Bürgerhand.

 

So wird gemeinsam die Akzeptanz für die Energiewende gesteigert. Denn den Menschen, die ihre Kräfte in den Genossenschaften bündeln, liegt am Herzen, wirklich gute Energiewende-Projekte umzusetzen. Weil sie selbst dort leben, wo sie die Anlagen bauen, möchten sie das Beste für alle herausholen: Für ihre Nachbar:innen, die Wertschöpfung in ihrer Region und für die Natur. Damit auch Kinder und Enkel:innen noch gut dort leben können.

‍10. Aus unserem Umfeld

Die Elm-Asse-Windstrom GmbH (EAW) hat zwei interessante Exkursionen organisiert:

 

 

Besichtigung einer Windenergieanlage in Uehrde

Nachhaltige Nutzung statt Abriss: seit 2010 dient der Bunker der Wärme- und Stromversorgung von ca. 2000 Haushalten in Hamburg.

 

  • BE Schunter: bietet Workshops zur Planung einer eigenen PV-Anlage an. Interessanter Link: Solarvorschriften in Deutschland
  • BE Sösetal: ist inzwischen im Genossenschaftsregister eingetragen und plant ein erstes Mieterstromprojekt.
  • Bei einem weiteren Vernetzungstreffen der Bürgerenergiegenossenschaften Südniedersachsen am 8.10.2025 in Wolfenbüttel wurde ein gemeinsamer Webauftritt besprochen.
  • Stadtwerke-Verbund Südniedersachsen (SVS): Zehn Energieversorger aus Südniedersachsen und Kassel haben den SVS ins Leben gerufen. Gegründet wurde dieser von Energieunternehmen aus Bovenden, Duderstadt, Leine-Solling, Uslar, Hann. Münden, Einbeck, Northeim sowie Clausthal-Zellerfeld, die bereits lose miteinander arbeiteten. Dieser bereits bestehende Verband schloss sich nun mit den Städtischen Werken aus Kassel und der Harz Energie zusammen., um gemeinsam größere Energiewendeprojekte ins Leben zu verwirklichen. Eine Bürgerbeteiligung an ihren Projekten über Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen ist vorgesehen. Das erste geplante Projekt ist ein neuer Windpark im Raum Osterode.

 

Der Klima-Taler

 

Zu Fuß, mit dem Rad und Bus & Bahn CO2 sparen und dadurch Klima-Taler sammeln.

 

Der "Klima-Taler" ist eine digitale Währung und App, die klimafreundliches Verhalten sichtbar macht und Nutzer für klimafreundliches Verhalten belohnt. Die App motiviert mit Tipps, Wettbewerben und Prämien, gesünder und nachhaltiger zu leben und führt App-Nutzer mit lokalem Gewerbe und kommunalen Einrichtungen zusammen.

 

Die App wurde Sieger beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis Produkte 2025 und ist kostenlos für Android und iphone erhältlich.

 

Wie funktioniert der Klima-Taler?

 

CO2-Einsparung: Die App misst automatisch zurückgelegte Strecken (zu Fuß, Rad, ÖPNV) und berechnet die CO2-Einsparungen im Vergleich zur Autofahrt. Auch Energie- und Wasserverbrauch kann verbunden werden, um Einsparungen zu belohnen.

Sammeln: Für jeweils 5 kg eingespartes CO2 wird ein Klima-Taler generiert.

Belohnungen: Die gesammelten Taler können in der App auf einem Marktplatz gegen Prämien eingelöst werden, z.B. Rabatte im teilnehmenden Einzelhandel, freier Eintritt ins Schwimmbad oder Theater.

 

Wettbewerbe: Team-Wettbewerbe und Challenges sind möglich, indem man sich einem Team anschließt (Kommune, Schule, Uni, Unternehmen) und gegeneinander antritt. So kann Klimaschutz einen zusätzlichen Reiz haben und Spaß machen.

 

Datenschutz: Die App erfasst alle relevanten Informationen anonymisiert, sodass keine persönlichen Daten preisgegeben werden.

 

Beteiligung der Kommunen: Kommunen können die App auch für die Verkehrsplanung nutzen und lokale Aktionen bewerben. Schon mehr als 50 Städte machen mit, u.a. Wolfenbüttel, Braunlage, Gifhorn, Peine

 

 

Weitere Informationen

 

Eine Bewertung der App durch die Verbraucherzentrale

 

‍11. Gesetze, Neuregulierung der Netzgebühren und Petitionen

Die Energiewende ist in stetigem Wandel. Sich ändernde Rahmenbedingungen und Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung in der EU, Deutschland und Niedersachsen machen es allerdings nicht einfach, langfristig Projekte mit wirtschaftlichem Erfolg zu planen.

 

Einige Gesetze und Regulierungen, die Einfluss auf die Planung von Projekten haben - mit Chancen und Risiken:

 

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Hauptziel ist, den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind und Wasser voranzutreiben. Das EEG regelt die Höhe der Einspeisevergütung, die Betreiber von PV-Anlagen bei Einspeisung von Strom ins Netz pro kWh vom Netzbetreiber erhalten, abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Größe der Anlage.

 

Das EEG fördert den Eigenverbrauch unter Dach, indem es dafür attraktive Rahmenbedingungen schafft.

 

Für größere PV-Anlagen ist die Direktvermarktung von Bedeutung. Dabei wird der erzeugte Strom nicht gegen eine feste Einspeisevergütung abgegeben, sondern direkt an der Strombörse oder an andere Abnehmer verkauft. Auch hierfür legt das EEG die Bedingungen fest.

 

 

EEG 2023/2024 und Solarpaket I:

Das EEG wird regelmäßig angepasst.

Die Novellen in den Jahren 2023 und 2024 („Solarpaket I“) brachten einige wichtige Änderungen und Vereinfachungen für zukünftige PV-Besitzer:

angepasste Fördersätze, erleichterte Bedingungen für den Anschluss kleinerer Anlagen (z.B. Balkonkraftwerke) und verbesserte Regelungen für den Mieterstrom, bei dem Vermieter Solarstrom direkt an ihre Mieter liefern können.

 

Bei der neu eingeführten Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) ist der Vermieter nicht mehr in der Pflicht eines Versorgers. Das soll zu weniger Bürokratie und besseren Konditionen für die Stromerzeugung unter Dach führen. In der Praxis ist das Modell bisher nur in geringem Umfang angekommen.

 

EnWG – Energiewirtschaftsgesetz, Neuentwurf 2025:

Auf EU-Ebene gibt es bereits eine Richtlinie, die Energy Sharing vorsieht. Das Gesetz soll ab Juli 2026 in der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden. Also muss nun auch Deutschland aktiv werden.

 

Der Bundestag berät deshalb aktuell über einen neuen Entwurf für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ein neuer § 42c EnWG-E (Entwurf) definiert Energy Sharing erstmals in nationalem Recht. Bisher ist es nicht erlaubt, Strom an seine Nachbarn zu verkaufen.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Energy Sharing ab 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Das im Bundestag diskutierte Gesetz sieht vor, dass vor allem Privatpersonen, kleine Firmen und Kommunen Energiegemeinschaften gründen dürfen. Voraussetzung für die Teilnehmer ist, dass sie nicht im Energiesektor arbeiten.

 

 

Der deutsche Gesetzentwurf lässt aber offen, wie genau Energy Sharing funktionieren soll. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat, dass Teilnehmer einer Energiegemeinschaft finanziell belohnt werden. Man befürchte, das Gesetz sei sonst so unattraktiv und unklar, dass potenzielle Investoren davor zurückschreckten.

 

 

NABEG – Netzausbaubeschleunigungsgesetz:

Redispatch 2.0 wurde im Rahmen des NABEG im Oktober 2021 eingeführt und wird seit dem 1. Juni 2022 vollumfänglich genutzt. Die Bundesnetzagentur definiert Redispatch als „Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen“ (Abregelung von Anlagen). In bestimmten Situationen können Erzeugungsanlagen vom Netzbetreiber abgeregelt werden. Laut dem EnWG § 13 Absatz 2 dürfen Anlagenbetreiber, deren Anlage im Rahmen des Redispatch abgeregelt werden, durch diese Maßnahme wirtschaftlich nicht schlechter oder bessergestellt werden. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich.

 

 

NWindPVBetG – Niedersächsisches Gesetz zur Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen: schreibt die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an neuen Wind- und Freiflächen-Solarparks vor. Es hat das Ziel, die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhöhen und den wirtschaftlichen Überschuss besser zu verteilen. Das Gesetz trat im April 2024 in Kraft und betrifft neue Wind- und Solarparks, die genehmigt werden (ab 1 MW; Agri-PV, Moor-PV und Nebeneinrichtungen sind ausgenommen). 

 

Träger von Vorhaben werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die lokale Bevölkerung und die Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Bei der finanziellen Beteiligung unterscheidet der Gesetzgeber die verpflichtende Akzeptanzgabe an die Kommune (0,2 Cent/kWh) und die verpflichtende Unterbreitung eines angemessenen Angebots zur weiteren finanziellen Beteiligung von Kommune und Anwohnern (mind. 0,1 Cent/kWh). Über die Art der finanziellen Beteiligung (Nachrangdarlehen, Beteiligung an Gesellschaft, etc.) entscheidet der Vorhabenträger. PV-Freiflächenanlagen < 5 MW sind ausgenommen. Weitere Details zum Gesetz und ein Infoblatt der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. 

 

 

NKlimaG - niedersächsisches Klimaschutzgesetz:

Ziel ist die Klimaneutralität bis 2040. Die Landesverwaltung soll mit gutem Beispiel vorangehen, außerdem weist das Gesetz den Kommunen Klimaschutzaufgaben, aber auch finanzielle Mittel zur Bewältigung dieser Aufgaben zu. Mit dem NKlimaG wurde die Solarpflicht in der Bauordnung verankert. Mit den Änderungen des NKlimaG 2022 und 2023 wurde zudem eine Erweiterung der Solarpflicht beschlossen. Ab 1.1.2025 müssen bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf geeigneten Dachflächen und über neuen Parkplätzen ab 25 Stellplätzen Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Auf Dächern mit einer Dachfläche von mehr als 50 mmüssen mindestens 50% der Dachfläche mit PV belegt sein. Diese Pflicht gilt für Neubauten sowie bei Aufstockung, Anbau oder Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht.

 

Solarspitzengesetz - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen:

gilt für neue PV-Anlagen seit 25.02.2025.

 

 

Neue PV-Anlagen (ab 2 kWp) müssen vorerst auf 60 % ihrer Nennleistung gedrosselt werden. Um wieder 100 % der Leistung einspeisen zu können, ist die Installation einer Steuerungseinheit mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter+Steuerbox) nötig. Bei neuen Anlagen ab 7 kWp ist ein Smart Meter ohnehin verpflichtend.

 

Für neue Anlagen entfällt die Einspeisevergütung für Solarstrom in Zeiten, in denen die Strompreise an der Börse negativ sind. Die Stunden ohne Vergütung werden am Ende des Förderzeitraums angerechnet, um die wirtschaftliche Rentabilität der Anlage langfristig zu sichern. Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft auch Strom aus dem Netz in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden. Für Anlagenbetreiber wird es wirtschaftlicher, überschüssigen Strom zu speichern und später zu verbrauchen, anstatt ihn zu negativen Preisen einzuspeisen.

 

Neuregulierung der Netzgebühren

 

AgNES – Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom:

Die Bundesnetzagentur hat am 12.05.2025 ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV eröffnet. Die Festlegung wird die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. 

 

Die Bundesnetzagentur hat dazu ein ergebnisoffenes Diskussionspapier vorgelegt, in dem sechs Modelle vorgestellt werden. Nicht alle Modelle berücksichtigen netzdienliches Verhalten.

 

Eine Petition und ein offener Brief aus diesem Jahr:

 

Um privaten PV-Betreibern eine Stimme bei AgNES zu geben, wurde im Frühjahr die Petition ‚Finger weg von der Photovoltaik‘ von Dr. Andreas Schmitz (Akkudoktor) und Martin Oster ins Leben gerufen. Fast 300000 Mitbürger haben sich bisher beteiligt.

 

Einen offenen Brief der Deutschen Umwelthilfe an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für eine dezentrale, nachhaltige und gerechte Energiewende mit 7 Forderungen haben bisher mehr als 42000 Mitbürger unterzeichnet.

 

‍12. Politik und COP30

 

Dieses Jahr hat uns schon so einiges überrollt und manches macht angesichts des Zustands unseres Planeten fassungslos, wenn nicht wütend:

 

  • USA: eine neue Regierung in den USA, die die Nutzung fossiler Energien und somit die Interessen der Öl- und Gaskonzerne in den Vordergrund stellt, den Klimawandel leugnet, Klimaschützer verspottet und die Wissenschaft behindert. 
  • Deutschland: bei uns ebenfalls eine neue Regierung, die zwar an ‚Klimaneutralität bis 2045‘ im Grundgesetz und an EU-Vorgaben gebunden ist, aber bei der weiteren Umsetzung der Energiewende viele Fragen offenlässt. Mit ihrer Wirtschaftsministerin Katherina Reiche arbeitet sie eher auf eine Entschleunigung der Energiewende hin, statt den dringend erforderlichen Netzausbau zu beschleunigen. Ihre Pläne zum teuren und massiven Ausbau von Gaskraftwerken und ihre Bestrebungen, die Förderung privater PV-Anlagen einzustellen, stoßen bei vielen Wirtschafts- und Energieexperten auf Kritik. Hier eine Übersicht zum Monitoringbericht des BMWE/EWI/BET und zum 10-Punkte-Plan von Katherina Reiche mit Stellungnahmen von Energieexperten und Verbänden.
  • EU: innerhalb der EU gibt es von mehreren Ländern und Gruppierungen Bestrebungen, die bisher angestrebten Klimaziele aufzuweichen und die Umsetzung von Maßnahmen zu verzögern, weil wirtschaftliche Nachteile im weltweiten Wettbewerb befürchtet werden. Der neue Zertifikatehandel für CO2-Emissionen wurde bei der Zusammenkunft der Umweltminister in Brüssel um ein Jahr verschoben.
  • Weltklimakonferenz COP30 in Brasilien: das Klimaziel, auf das sich die Staatengemeinschaft der Welt in Paris 2015 geeinigt hatte, nämlich die Erderwärmung bis 2100 auf 1,5°C zu begrenzen, ist kaum noch zu erreichen. Wenn die internationalen Klimaschutzbemühungen im jetzigen Tempo weitergehen, steuern wir eher auf 2,5 – 2,8 °C zu, mit immer heftigeren Stürmen, Dürren, Überschwemmungen und einem Anstieg des Meeresspiegels. Einige Länder sind vollständig vom Untergang bedroht, anderen droht der wirtschaftliche Ruin durch die Klimaschäden. Und selbst die ‚reichen‘ Länder müssen horrende Summen für die Klimafolgenanpassung aufbringen und der Wohlstand wird sinken. Dramatische Warnungen von Wissenschaftlern, dass bald klimatische Kipppunkte erreicht sein können, werden immer lauter. Ein wärmstes Jahr folgt auf das nächste. Der von Brasilien initiierte Fonds zum Schutz der tropischen Regenwälder ist ein neues gemeinsames Projekt, auf dem viele Hoffnungen ruhen.

 

Die Mehrheit der Staaten ist sich einig, dass weiter ambitionierte Klimaziele verfolgt und weitaus größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Klimawandel auszubremsen und einzudämmen. 

 

Es gibt auch positive Nachrichten. Wenn die derzeitige US-Regierung auch aus dem Klimaschutz aussteigt: einige Bundesstaaten wie Kalifornien verfolgen weiter ehrgeizige Klimaziele und die Energiewende in den bevölkerungsreichen Ländern Asiens, wie Indien, China, Indonesien, Pakistan, nimmt deutlich an Fahrt auf. Immer mehr Länder nutzen günstigen Solar- und Windstrom.

 

‍13. Schlusswort

Wir arbeiten gemeinsam weiter an Energiewendeprojekten in unserer Region. Auf alles, was darüber hinaus geht, haben wir leider keinen Einfluss, aber hier vor Ort können wir etwas bewegen. Wir sind überzeugt, dass eine dezentrale Energieversorgung mit erneuerbarer Energie in Bürgerhand nicht nur gut für Klima und Umweltschutz ist, sondern die Versorgungssicherheit unserer Region und unserer Wirtschaft erhöht – auch im Krisenfall –  die Demokratie stärkt und auf Dauer die günstigste Art ist, Energie zu nutzen.

 

Wir werden euch informieren, sobald die Planungen für ein neues Projekt abgeschlossen sind, oder wenn sich Neuigkeiten ergeben.

 

Wenn ihr Freunde und Bekannte überzeugen oder motivieren möchtet, sich an der Energiewende in unserer Region zu beteiligen, schaut euch mal die 7 Energiewende-Fact Sheets der Böllstiftung an. Dort werden gängige Mythen geprüft und Negativ-Erzählungen korrigiert. Ihr findet viel Wissen und Argumentationshilfen.

 

Oder teilt die starken Argumente für Bürgerenergie per Video mit Prof. Harald Lesch. Er ist prominentes Mitglied unserer Partnergenossenschaft Ilmtal eG und engagiert sich dort für Bürgerenergie.

 

 

Mit energiegeladenen Grüßen

 

eure Bürgerenergie Harz eG