| Newsletter September 2026 |
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23.09.2026 Liebe Mitglieder, Interessenten und Freunde der BürgerEnergie Harz eG,guten Tag Besucher, am 22. Juni 2026 hat die diesjährige Generalversammlung der BürgerEnergie Harz eG in Goslar stattgefunden. Was gibt's Neues? Themen in diesem Newsletter: |
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1. GV 2026: Ausschüttung beschlossen
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| Für das Geschäftsjahr 2025 wurde eine Ausschüttung in Höhe von 2% pro Anteil beschlossen. Ausschüttungsberechtigt sind alle Mitglieder bis Mitgliedsnummer 468. Einige technische und bürokratische Hürden waren für diese erste Auszahlung zu nehmen. Voraussichtlich wird die Dividende bis Ende September ausgezahlt. Weiter |
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2. Hitzewelle 2026: Unterstützung für Pflegeeinrichtungen |
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| Ein Sommer mit mehr als 15.000 Tote liegt hinter uns. Besonders Hochbetagte und Vorerkrankte zählen zu den Opfern und brauchen besonderen Schutz. Pflegeeinrichtungen stehen vor Herausforderungen beim Hitzeschutz ihrer Bewohner. Die BE Harz bietet an, genossenschaftliche PV-Anlagen auf dem Gebäudedach von Pflegeeinrichtungen zu bauen und langfristig günstigen Solarstrom zu liefern, der auch für Verschattungsmaßnahmen und Klimaanlagen genutzt werden kann. Weiter |
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3. EEG-Novelle 2027, Netzpaket und Heizungsgesetz |
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| Die im Frühjahr geleakten Entwürfe zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz), zur Novelle des EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket hatten viel Kritik an den geplanten Maßnahmen hervorgerufen, auch aus Fachkreisen und Wirtschaft. Die Pläne haben deutliche Auswirkungen auch auf zukünftige Projekte der BE Harz. Das Heizungsgesetz ist bereits in Kraft getreten, EEG-Novelle und Netzpaket gehen Anfang Oktober in den Bundestag. Was erwartet uns? |
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4. Heißer Herbst 2026 in Berlin |
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| Um die Entwürfe des EEG 2027 und des Netzanschlusspakets wird demnächst noch im Bundestag gerungen. Welchen Einfluss können wir noch nehmen? - mit Bundestagsabgeordneten sprechen
- Appell der Deutschen Umwelthilfe
- Demonstration am 9.10. in Berlin
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5. Büro der BürgerEnergie Harz donnerstags geöffnet |
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| Ab dem 3. September 2026 ist das Büro der BürgerEnergie Harz eG donnerstags von 16:00 - 17:30 Uhr geöffnet. Weiter |
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6. Arbeitseinsätze im Solarpark Dörnten |
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| Im April, Juli und August fanden Arbeitseinsätze statt, an denen sich zahlreiche Mitglieder beteiligten. Hier ein kurzer Bericht, was gemeinsam erledigt wurde.
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7. INVEST-BAFA-Förderung noch bis 7.11.2026 |
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| Wer neues investierendes Mitglied der BürgerEnergie Harz eG werden und vom 15%igen Erwerbszuschuss des INVEST-BAFA-Programms profitieren möchte, muss bis spätestens 7.11.2026 seinen Online-Förderantrag beim BAFA stellen. An diesem Datum läuft die für 12 Monate geltende Förderfähigkeitsbescheinigung der BürgerEnergie Harz ab.
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8. Nächste Veranstaltungen |
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| Tipp:
- Zukunftsfest in Goslar am 26.09.2026
- Harzer Klimatage Ende Oktober in Hahnenklee mit PV-Workshop und einem Vortrag des Energiesparkommissars Carsten Herbert.
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1. Bericht zur GV 2026 - Ausschüttung beschlossen Einen Bericht zur Generalversammlung am 22. Juni 2026 findet ihr auf unserer Website. Präsentation des Vorstands (PDF). Protokoll (PDF). Zusammenfassung Es waren 72 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Nach Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats über ihre Tätigkeiten wurde der Jahresabschluss 2025 vorgelegt und einstimmig festgestellt. Zur Verwendung des Jahresüberschusses 2025 wurde dem Vorschlag des Vorstands einstimmig zugestimmt, 2% (10 €) pro Anteil an die berechtigten Mitglieder (bis inkl. Mitgliedsnummer 468) auszuschütten. |
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Vorstand und Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2025 einstimmig entlastet. Wolfgang Hansmann, der bisher für Buchführung, Mitgliederverwaltung und Rechnungslegung zuständig war, wurde mit Dank und einem kleinen Geschenk verabschiedet. Mitgliederzahl: Stand zur GV: 586 Mitglieder, die 4162 Anteile halten. Davon 5 investierende Mitglieder mit 125 Anteilen. |
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Anlagen in Betrieb: - die Ertragsdaten der bestehenden Anlagen wurden in der Präsentation des Vorstands vorgestellt. Der Solarpark Dörnten hat in 2025 7% mehr Ertrag geliefert als berechnet. Der aktuelle Liefervertrag (PPA) läuft zum 31.3.2027 aus (8,5 Cent / kWh). Es wurde ein Anschlussvertrag bis zum 31.12.2029 geschlossen (5,35 Cent / kWh), bei dem wie bisher die Abregelung voll ersetzt wird. Keine Umstellungskosten, Redispatch, Direktvermarkter. Dies ist eine Sicherheit gegen die diskutierte EEG-Änderung, die für 2027 ansteht und bei der die Abregelung nicht mehr bezahlt wird zugunsten einer Laufzeitverlängerung. Für den Solarpark Dörnten ist eine Videoüberwachung in Planung (4 Kameras mit Aufzeichnung, Alarm und Objektverfolgung), da es bereits wieder 'Sondierungen' osteuropäischer Fahrzeuge vor Ort gab. Anlagen in Planung: - das Projekt 'Goslarsche Höfe' wurde vom Eigentümer abgesagt. - die BE Harz strebt weitere 'kleine' PV-Dachanlagen (< 100 kWp) mit hohem Unterdachverbrauch an. Z.B. Hotels, Pflegeeinrichtungen oder andere gewerbliche oder kommunale Dächer mit entsprechendem Nutzungsprofil. - der Antrag auf Genehmigung eines Großbatteriespeichers unter Nutzung des vorhandenen Netzanschlusses im Solarpark Dörnten (Co-Location) wurde beim Netzbetreiber im Frühjahr 2025 gestellt. Bis zur GV lag noch keine Entscheidung vor. Beantragt wurde ein Graustromspeicher, der die täglichen Preisschwankungen an der Strombörse nutzt, um Gewinne zu erzielen. Er speichert Strom aus dem Netz, wenn der Preis niedrig ist - z.B. nachts bei viel Wind und geringem Strombedarf - und gibt ihn zu Zeiten wieder ab, wenn der Preis hoch ist - z.B. in den Stoßzeiten mit hohem Bedarf morgens und abends. Da eine Genehmigung der sogenannten Co-Location als Grünstromspeicher einfacher ist, wurde eine Vor- und Entwurfsplanung für einen Grünstromspeicher beim IngenieurNetzwerk Energie eG INeG Hannover durch die PV-Dörnten GmbH & Co. KG beauftragt. Beim 11 MW Solarpark ist die Netzeinspeisung dauerhaft auf 8 MW begrenzt. Durch den Grünstromspeicher könnte zusätzlicher Solarstrom gespeichert und in den Abend- oder Morgenstunden zu höherem Preis ins Netz abgegeben werden. Die spätere Umrüstbarkeit zum Graustromspeicher soll mit eingeplant werden. Ausblick (zum Zeitpunkt der GV): Aktuell ist die politische Situation für erneuerbare Energien sehr unübersichtlich, da eine heftige Diskussion über die geleakten Entwürfe der EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket entbrannt ist. Diese betreffen im Wesentlichen Neuprojekte (Dach-PV), nicht unsere Dach-Bestandsanlagen. Aber auch den Solarpark in Dörnten, wie erwähnt. Die noch nicht abgeschlossene Neuregelung der Netzentgelte (AgNES), die von der Bundesnetzagentur angestrebt wird und ab 2029 auch Stromerzeuger an den Netzkosten beteiligen soll, birgt zusätzliche Unsicherheiten für konkrete Planungen. Die BE Harz ist bestrebt, weitere Projekte mit Zukunft und Planbarkeit, wie Batterie und z.B. Windkraftanlagen, aber auch Dachanlagen mit hohem Eigenverbrauch, voranzutreiben. |
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2. Hitzewelle 2026: Unterstützung für Pflegeeinrichtungen |
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Die BE Harz bietet Pflegeeinrichtungen in unserer Region an, genossenschaftliche PV-Anlagen auf dem Gebäudedach zu errichten und langfristig günstigen Solarstrom vom eigenen Dach zu liefern. Der Strom kann direkt unter Dach zur Versorgung von Gebäude, Bewohnern und für zusätzliche Sofort-Hitzeschutzmaßnahmen genutzt werden. Eine klimafreundliche Energieversorgung bringt nicht nur sofortige Entlastung bei den Stromkosten, sondern schont langfristig den Geldbeutel der Bewohner und Pflegekassen. Sie wirkt den Ursachen des Klimawandels entgegen und macht gleichzeitig unabhängiger von Preisschwankungen der teuren importierten und klimaschädlichen Energieträger. Bei einem kostenlosen Vor-Ort-Termin wird die Ausgangssituation gemeinsam mit der Pflegeeinrichtung analysiert. Bei Eignung des Dachs planen wir auf Wunsch eine maßgeschneiderte Photovoltaikanlage, ggf. mit Speicher, und unterbreiten ein transparentes Angebot für die langfristige Stromlieferung. Planung, Errichtung und Inbetriebnahme wird vollständig von der BE Harz eG finanziert und durchgeführt. Auch Wartung, Reparatur und Monitoring wird übernommen für einen dauerhaften Rundum-Sorglos-Betrieb. Wir haben bereits mehrere Pflegeeinrichtungen kontaktiert. Weitere Informationen |
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3. EEG-Novelle 2027, Netzpaket und Heizungsgesetz |
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EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket: Die Novelle des EEG und das Netzanschlusspaket wurden am 29.7.2026 im Bundeskabinett beschlossen. Anfang Oktober geht es zur Verabschiedung in den Bundestag. Gesetzentwurf EEG 2027 (PDF) Gesetzentwurf Netzanschlusspaket (PDF) Das 80-Prozent-Erneuerbare-Ziel bis 2030 wird nicht in Frage gestellt. Erklärtes Ziel der Gesetzentwürfe ist eine effizientere Steuerung des Erneuerbaren-Zubaus im Hinblick auf die Kosten. Die geplanten Maßnahmen stehen allerdings unter heftiger Kritik von vielen Seiten - zahlreichen Unternehmen, Vertretern der Industrie, Branchen- und Umweltverbände, Wirtschaftsweisen, Teilen der Energiewirtschaft und Banken. Von den Kritikern wird nicht infrage gestellt, dass die Energiewende als dynamischer langjähriger Transformationsprozess an einigen Stellschrauben nachjustiert werden muss. Auf Basis der vorliegenden Gesetzentwürfe wird jedoch befürchtet, dass es zu einem Einbruch der Investitionen kommt, der Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt gebremst wird und die vereinbarten Klimaziele nicht erreicht werden. Gefordert wird eine Beschleunigung bei Digitalisierung, Standardisierung, Flexibilisierung und Anschluss von Speichern. Dafür sollten die Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden. Bewährte Ansätze für eine effizientere Energiewende wie die gemeinsame Nutzung bestehender Netzanschlüsse (Überbauung von Netzverknüpfungspunkten), bessere Anschlussbedingungen für Speicher oder die Förderung von Energy Sharing (gemeinsame Nutzung lokal erzeugten Stroms) fehlen in den Gesetzentwürfen weitgehend oder werden unzureichend berücksichtigt, ebenso wie die Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout. Die Folge des Bremsmanövers könnte ein massiver Jobverlust in der Branche der Erneuerbaren sein, die als Wachstumsbranche 436.000 Menschen beschäftigt, verbunden mit zukünftigen Nachteilen im internationalen Wettbewerb. Die zusätzlichen Investitionsrisiken wurden in einem Brandbrief großer Banken an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur thematisiert, in dem sie die geplanten Energiegesetze stark kritisieren(n-tv.de). Durch die neuen Energiegesetze könne es zu zusätzlichen und nicht bezifferbaren Kosten- und Erlösrisiken kommen. Das Gelingen der Energiewende hänge neben einer soliden Planung "entscheidend von der breiten Bereitstellung von Finanzierungsmitteln ab".
Eine dezentrale Energieversorgung hat im Konfliktfall auch einen sicherheitspolitischen Aspekt. Bundesaußenminister Johann Wadephul forderte angesichts des andauernden Irankriegs und der Situation an der Straße von Hormus einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien (18.7.2026, Zeit.de).
Auch wenn sich seit dem Frühjahr nicht viel geändert hat, hier nochmal eine Zusammenfassung der Kritik an den Gesetzentwürfen.
Kritikpunkte am Gesetzentwurf EEG 2027: - Abschaffung der festen Einspeisevergütung: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen (insbesondere unter 25 kWp) soll gestrichen werden. Kritiker sehen darin einen "Frontalangriff auf die Energiewende" und das Ende der bürgernahen Solarstromerzeugung. Der Fokus bei der Produktion von Solarenergie soll zukünftig auf Solarparks mit höherer Kosteneffizienz liegen. Dass dabei zusätzliche Fläche verbaut wird und bereits versiegelte Dachflächen ungenutzt bleiben, wird außer Acht gelassen. - Verpflichtende Direktvermarktung: Auch für kleinere Anlagen soll eine Direktvermarktung verpflichtend werden. Dies bedeutet einen enormen bürokratischen und technischen Aufwand für Betreiber von Hausdachanlagen, was den Ausbau hemmen könnte und zur Zeit technisch und flächendeckend kaum möglich ist. - Einspeisebegrenzung (50%-Kappung): Bei einer 50-prozentigen Einspeisebegrenzung für Anlagen kleiner 100 kWp befürchten Kritiker, dass dadurch die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, besonders in Kombination mit Speichern, drastisch sinkt. Vertreter der Automobilindustrie fordern ebenfalls eine Änderung, da die in den Startlöchern stehende Technologie des bidirektionalen Ladens durch die Wirkleistungsbegrenzung ausgebremst würde. - Benachteiligung privater Investoren: Durch die Änderungen wird befürchtet, dass die Dezentralisierung der Energieversorgung gestoppt wird und die Energiewende von einer Bürgerangelegenheit zu einer Angelegenheit großer Energiekonzerne wird. - Gefahr für Handwerksbetriebe und Hersteller: Branchenvertreter warnen, dass der Wegfall der Förderung tausende spezialisierte Handwerksbetriebe in die Pleite treiben könnte. - Ungeeignete Maßnahmen zur Marktintegration: Zwar wird die Notwendigkeit einer besseren Marktintegration von Erneuerbaren anerkannt, aber die gewählten Maßnahmen im EEG 2027 werden von Branchenverbänden wie dem bne (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) als "ungeeignet" bezeichnet.
Kritikpunkte am Gesetzentwurf Netzpaket - Bremse für den Ausbau erneuerbarer Energien: Kritiker, darunter der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und Branchenvertreter, befürchten, dass der Entwurf den Ausbau von Wind- und Solaranlagen massiv ausbremst. - Wegfall von Entschädigungen bei Abregelung: Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass Anlagenbetreiber in stark belasteten Gebieten für zehn Jahre auf Entschädigungszahlungen verzichten sollen, wenn ihre Anlagen wegen Netzüberlastung abgeregelt werden müssen (Wegfall des sogenannten Redispatch-Anspruchs). - Höhere Kosten für Betreiber: Die Einführung von Baukostenzuschüssen, die Netzbetreiber von Betreibern von Solar- oder Windparks für den Netzanschluss verlangen dürfen, führt zu höheren Kosten und geringeren Einnahmen für die Erneuerbaren-Branche. - Bevorzugung von Netzbetreibern / Lobbyismus-Vorwürfe: Dem Entwurf wird vorgeworfen, einseitig die Interessen von Netzbetreibern zu bedienen. Statt den zu langsamen Netzausbau zu beschleunigen, sollen stattdessen die Erneuerbaren Energien ausgebremst werden. - Gefährdung der dezentralen Energiewende: Bürgerenergie-Verbände fordern eine Überarbeitung, da sie die dezentrale Energiewende durch die neuen Regeln gefährdet sehen. - Europarechtliche Bedenken: Es wird angezweifelt, ob der Entwurf mit EU-Recht vereinbar ist. - Konfliktpotenzial statt Lösungen: Der Entwurf schaffe neue Konflikte, statt Lösungen für die Integration von erneuerbarer Energie zu bieten. (Solarserver)
Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen |
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Gebäudemodernisierungsgesetz (Heizungsgesetz)
Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), der im Frühjahr 2026 als Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt wurde, stand vor allem wegen der Rücknahme von Klimaschutzzielen, hoher Kostenrisiken und einer drohenden Verunsicherung bei Verbrauchern in der Kritik. Das 'technologieoffene' Gebäudemodernisierungsgesetz ist ohne große Änderungen seit 29.07.2026 in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für den Einbau von Heizungen und Sanierungen im Überblick (Bestandsgebäude): - Wegfall der 65%-Pflicht: Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde ersatzlos gestrichen. Auch die Pflicht zur Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist hinfällig.
- Freie Heizungswahl: Im Gebäudebestand besteht Wahlfreiheit. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin neu eingebaut werden, ebenso wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseanlagen (z. B. Pellets).
- Keine Tauschpflicht für Altgeräte: Funktionierende Altgeräte müssen nicht mehr verpflichtend nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
- Die „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen: Wer sich nach dem 29. Juli 2026 für eine neue Gas-, Flüssiggas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 verpflichtend einen steigenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen (wie Biomethan oder grünem Wasserstoff) nutzen:
- Ab 2029: mindestens 10 % Bio-Anteil - Ab 2030: mindestens 15 % Bio-Anteil - Ab 2035: mindestens 30 % Bio-Anteil - Ab 2040: mindestens 60 % Bio-Anteil - Bis 2045: Vollständige Umstellung auf 100 % klimaneutrale Brennstoffe.
Verschärfte Regeln für Neubauten - Vorgaben für den Neubau: Im Wohnungsneubau gilt ab dem 1. Januar 2030 der Null-Emissions-Standard. Bauherren müssen sich dann primär zwischen Wärmepumpen oder Fernwärme entscheiden. Für öffentliche Nichtwohngebäude greift dieser Standard bereits ab 2028.
- Bundesweite Solarpflicht
- Ab 2027: Gilt für neue Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche ab 250 m².
- Ab 2030: Gilt verpflichtend für alle neuen Wohngebäude.
Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen:
- Wenn Vermieter weiterhin auf Öl oder Gas setzen, werden sie ab 2028/2029 an den zusätzlichen Betriebskosten beteiligt. Die Zusatzkosten für Netzentgelte, den CO₂-Preis sowie den teureren Einkauf biogener Brennstoffe müssen zu 50 % vom Vermieter getragen werden.
Neue Förderregeln:
- Geringere förderfähige Kosten: Die maximal anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit wurden von 30.000 Euro auf 28.000 Euro abgesenkt. Dieser Deckel schrumpft zudem ab jetzt alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
- Grundförderung: Bleibt stabil bei 30 % für klimafreundliche Heizungen (wie Wärmepumpen oder Fernwärme). Wichtig: Wer eine reine Gas- oder Ölheizung ohne erneuerbaren Anteil einbaut, erhält 0 % Förderung.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser wurde von 20 % auf 16 % angehoben/angepasst. Er sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 % und läuft langfristig aus.
- Gestaffelter Einkommensbonus: Für selbstnutzende Eigentümer richtet sich der Bonus nun genauer nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE):
- Bis 30.000 € Einkommen: 40 % Bonus (vorher 30 %)
- 30.000 € bis 40.000 € Einkommen: 30 % Bonus
- 40.000 € bis 50.000 € Einkommen: 10 % Bonus
- Ein Kinderzuschlag reduziert das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 € pro minderjährigem Kind.
- Streichungen: Der bisherige Effizienzbonus (5 %) sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind komplett entfallen.
- Maximale Förderung: Regulär ist die Gesamtförderung bei 70 % gedeckelt. Für Haushalte mit sehr geringem Einkommen kann sie durch die neuen Boni in der Spitze bis zu 80 % (maximal 22.400 Euro Zuschuss) betragen.
VerfassungsbeschwerdeDie Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, im September eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einzureichen. Begründung: Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sei mit diesem Gesetz nicht zu erreichen. Aus Sicht der Kläger gefährdet das Gesetz die nationalen Klimaziele (Klimaneutralität 2045), da es den Ausstieg aus fossilen Gas- und Ölheizungen aufweicht und Reduktionslasten unzulässig in die Zukunft verschiebt. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hingewiesen. Danach verstößt das GModG gegen Artikel 20a GG, in dem es wörtlich heißt: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a GG verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest, dass einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürften und trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.
Strafzahlungen wegen Nichteinhaltung von Klimazielen Wie das Handelsblatt berichtete, drohen Deutschland im schlimmsten Fall 38 Milliarden Euro Strafzahlungen wegen nicht eingehaltener Klimaziele. Nach jüngsten Berechnungen des Umweltbundesamts verfehlt Deutschland seine Klimaziele 2030 noch deutlicher als angenommen. Schuld sind vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr..
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4. Heißer Herbst 2026 in Berlin |
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- Wer die Kritik an den Gesetzentwürfen teilt und aktiv werden möchte, kann seine Argumente oder Bedenken den zuständigen Bundestagsabgeordneten mitteilen, entweder im persönlichen Gespräch oder schriftlich.
Auf der Website des Bundestags findet man über eine PLZ-Suche die jeweiligen Abgeordneten.
Weitere Informationen und Hilfestellung bei der Ansprache der Abgeordneten bzw. beim Verfassen eines Schreibens findet ihr unter https://solarstrom-retten.de/
- Wer möchte, kann sich dem Appell der Deutschen Umwelthilfe an die Bundestagsabgeordneten anschließen.
- Oder kommt zur Demonstration 'Erneuerbare Energien: Ausbauen statt Ausbremsen' in Berlin Am Freitag, den 9. Oktober 2026, findet noch vor den entscheidenden Abstimmungen in Berlin eine zentrale Demonstration statt, um 14 Uhr auf der Reichstagswiese. Organisiert vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und einigen Unternehmen. Es soll den Abgeordneten vor Augen geführt werden, was auf dem Spiel steht und dass der Ausbau von Sonne, Wind, Netzen und Speichern auch günstiger werden kann, wenn er schneller und nicht langsamer voranschreitet.
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5. Büro der BürgerEnergie Harz donnerstags geöffnet |
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Ab dem 3. September 2026 ist das Büro der BürgerEnergie Harz eG donnerstags von 16:00 - 17:30 Uhr geöffnet: Am Stollen 19 B, Goslar, im 3. OG, Raum 3.15. Sollten sich Änderungen an den Öffnungszeiten ergeben oder das Büro wegen Urlaub oder Krankheit geschlossen sein, wird dies auf der Website unter Öffnungszeiten bekannt gegeben. |
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6. Arbeitseinsätze im Solarpark Dörnten Ost |
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18.04.2026, 10 – 15 Uhr: 15 Mitglieder trafen sich zu Wartungs- und Pflegearbeiten. Ergebnis: - Schalldämmung von 10 weiteren Wechselrichtern entlang der Bahnlinie - der Stellplatz der Feuerwehr wurde mit Steinen aus dem Solarpark aufgefüllt und eingeebnet - gemeinsam wurde eine Idee für den Kantenschutz der Modulträger entwickelt. An den unter den Modulen herausragenden Metallkanten können sich Schafe bei der Beweidung verletzen. Im gesamten Park wurde die Höhe der Träger in den Modultischen an der unteren Kante vermessen. Solche mit Höhen < 80 cm sollen zuerst mit Kantenschutz versehen werden. Insgesamt gibt es ca 11.000 Trägerprofile. - trockene Hochstauden wurden zurückgeschnitten, wo sie Module verschatten - an der Süd- und Ostseite wurden die gepflanzten Heckensträucher begutachtet. Mit traurigem Resultat: 46% der Heckensträucher waren abgestorben und wurden markiert. Besonders schlimm war es im nördlichen Teil an der Ostseite, dort waren 95% der Sträucher tot. Ursache waren nicht nur die langen Trockenphasen im Sommer 2025, sondern auch Nager, die sich an den jungen Wurzeln gütlich tun. Im nördlichen Teil war fast neben jedem zweiten Strauch ein Mauseloch. Dort werden zunächst drei Ansitzstangen für Greifvögel aufgestellt. Im Herbst soll nochmals eine Kontrollbegehung stattfinden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. - Zwei Nistkästen und vier Insektenhotels wurden probeweise an Container und Modulreihen angebracht. Einen Bericht mit Fotos zum Arbeitseinsatz findet ihr hier. Und hier eine kurze Zusammenfassung als Video.
08.07.2026, 17 – 19:30 Uhr:
Sechs Mitglieder brachten 500 Stück Kantenschutz an 19 Modulreihen auf der Ostseite, ausgehend vom mittleren Tor Richtung Norden an. Es wurde ein Standard-Kantenschutz verbaut, der von der Lebenshilfe zugeschnitten wurde (4000 Stück).
Fotobericht.
26.08.2026, 17 - 19:30 Uhr:
Acht Mitglieder führten die Kantenschutzarbeiten fort. Nun sind alle Modulreihen mit Südausrichtung entlang der Ostseite vom mittleren bis zum nördlichen Tor mit Kantenschutz versehen. Die erste anschließende Reihe in Ost-West-Ausrichtung wurde ebenfalls bearbeitet und das vorhandene Material ist verbraucht. |
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Wer uns gelegentlich bei Arbeitseinsätzen unterstützen und sich noch anmelden möchte, kann dies über die Signalgruppe (oben rechts auf unserer Homepage) tun oder per E-Mail an dirk.luebker@buergerenergie-harz.de. |
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7. INVEST-BAFA-Förderung noch bis 7.11.2026 |
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Wer investierendes Mitglied der BürgerEnergie Harz eG werden und von dem 15%-igen-Erwerbszuschuss profitieren möchte, dem bleibt nicht mehr viel Zeit.
Die Förderfähigkeit der BürgerEnergie Harz eG läuft am 7.11.2026 ab (12 Monate). Zum Jahresende läuft auch die Förderrichtlinie aus.
Anträge auf Erwerbszuschuss beim BAFA für eine geplante investierende Mitgliedschaft (Neumitglied) sind noch bis zum 7.11.2026 möglich. Vor dem INVEST-Antrag sollte noch ein Beratungsgespräch mit der BE Harz durchgeführt werden zum Businessplan der Genossenschaft und den Rahmenbedingungen der Förderung.
Wer noch Interesse an einer investierenden Mitgliedschaft und dem INVEST-Erwerbszuschuss hat, sollte spätestens bis 25.10.2026 Kontakt mit dem Vorstand aufnehmen. Dies ist telefonisch oder über unsere Website möglich.
Wichtig: auf jeden Fall muss der Online-Antrag beim BAFA auf Erwerbszuschuss vor einer Beitrittserklärung zur BE Harz eG erfolgen. Sonst ist keine Bewilligung des Erwerbszuschusses möglich.
Informationen zum INVEST-Programm |
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8. Nächste Veranstaltungen |
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- 25.09.2026, 08:00 - 12 Uhr – Goslar, MachMit!-Haus: Zukunftsfest/Mini-Messe: Solarexperimente mit mehreren Grundschulklassen - 26.09.2026, 10 – 15 Uhr – Goslar, Jakobikirchhof und Rosentorstraße Zukunftsfest "nachhaltig.miteinander.handeln" - 10.10.2026, 13 – 18 Uhr - Braunlage, Neue Mitte 4. Nachhaltigkeitsmarkt 2026 in Braunlage: - 29.10.2026, 17 Uhr - Hahnenklee, Kurverwaltung, Kursaal HarzerKlimaTage: Vortrag 'Der Wald im Klimawandel' (Förster Jörg Schlabitz) - 30.10.2026, 18 Uhr - Hahnenklee, Kurverwaltung, Kursaal HarzerKlimaTage: Energiesparkommissar Carsten Herbert kommt nach Goslar! - 01.11.2026, 14 - 17 Uhr - Hahnenklee, Kurverwaltung, Kursaal Harzer KlimaTage: PV-Workshop 'Die Planung der eigenen PV-Anlage Wer detailliertere Informationen zu den angekündigten Veranstaltungen sucht, findet Ankündigungen unter Vorschau auf unserer Website. Im Nachgang gibt's meist einen kleinen Bericht mit Fotos auf der Website unter Rückblick. Es immer wieder interessant, mit Mitgliedern und solchen, die es vielleicht werden wollen, ins Gespräch zu kommen über die Themen der Energiewende, die uns bewegen. Schaut einfach mal bei den nächsten Veranstaltungen vorbei. Wir freuen uns auf euch! |
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 Fahrraderlebnistag Innerstetal |
|  Ökomarkt Bad Harzburg |
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________________________________________________________________ Mit energiegeladenen Grüßen eure Bürgerenergie Harz eG |
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